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Inhaltliche Schwerpunkte

Bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache, wird der Inhalt des Kerncurriculums der Grundschule des 1. Jahrgangs auf zwei Jahre verteilt. Schülerinnen und Schüler, die weiterhin einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Sprache haben, werden im gleichen Tempo wie in der Grundschule unterrichtet:

  • Im zweiten Schuljahr wird nach dem Kerncurriculum der Klasse 2 unterrichtet.
  • Im dritten Schuljahr wird nach dem Kerncurriculum der Klasse 3 unterrichtet.
  • Im vierten Schuljahr wird nach dem Kerncurriculum der Klasse 4 unterrichtet.

Individuelle Sprachtherapie

  • Training der Hörverarbeitung
  • Lautanbahnung
  • Mundmotorische Übungen
  • Sprachaufbau im Bereich Morphologie und Syntax

Unterrichtsimmanente Sprachtherapie

  • sprachheilpädagogische Bausteine
  • Artikulationstraining mit Unterstützung der Handzeichen
  • auditives Aufmerksamkeitstraining u.a. mit Geschichten, Geräuschen, Stimmen
  • Schaffung von Sprechanlässen
  • Wortschatzerweiterung
  • Kommunikationsverhalten entwickeln und fördern
  • Sprachmustertraining
  • Training der Mundmotorik
  • Rhythmusübungen
  • Einsetzen des korrektiven Feedbacks und anderen Modellierungstechniken
  • in der Einzelsituation angebahnte Laute werden im Unterricht konsequent eingefordert
  • sprachliches Vorbild
  • phonologische Bewusstheit
  • Silbenbewusstsein schaffen (reimen, singen, klatschen)

Weitere unterrichtliche Arbeits- und Förderschwerpunkte

  • Sinnesschulung auditiv, visuell, kinästhetisch, vestibulär, taktil, olfaktorisch
  • Integration der Gehirnhälften durch Bewegungsübungen, wie z.B. Psychomotorik, usw.
  • Training des Sozialverhaltens, z.B. durch Trainingsprogramm „LUBO“
  • Entwicklung von Arbeitsverhalten
  • Feiern im Rhythmus des Jahreskreises