Bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache, wird der Inhalt des Kerncurriculums der Grundschule des 1. Jahrgangs auf zwei Jahre verteilt. Schülerinnen und Schüler, die weiterhin einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Sprache haben, werden im gleichen Tempo wie in der Grundschule unterrichtet:
- Im zweiten Schuljahr wird nach dem Kerncurriculum der Klasse 2 unterrichtet.
- Im dritten Schuljahr wird nach dem Kerncurriculum der Klasse 3 unterrichtet.
- Im vierten Schuljahr wird nach dem Kerncurriculum der Klasse 4 unterrichtet.