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Wir haben Profil

Sprache ist das zentrale Mittel zwischenmenschlicher Verständigung und deshalb so außerordentlich wichtig. Störungen in der Sprache können schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklung der Persönlichkeit haben. Zum Beispiel können Kinder mit Sprachstörungen häufig ihre Gefühle nicht angemessen äußern. Daraus folgen manchmal Schwierigkeiten im Umgang mit anderen. Viele Sprachauffälligkeiten sind bis zur Einschulung noch nicht behoben. Daher haben Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten besonders in den ersten Schuljahren einen besonderen Förderbedarf. In der Janusz-Korczak-Schule sind die Sprachheilklassen seit 1993 ein eigenständiger Förderschulzweig. Seit Beginn des Schuljahres 2019/20 arbeitet der Förderschulzweig Sprache als voll gebundene Ganztagsschule in den Jahrgängen 1-4. Der Einzugsbereich erstreckt sich über den gesamten Landkreis Rotenburg/Wümme.

Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche statt. Unterrichtsbeginn ist täglich um 7:50 Uhr. Unterrichtsende ist von Montag bis Donnerstag um 14:10 Uhr, am Freitag um 11:20 Uhr. Nach der regulären Unterrichtszeit gehen die Kinder in Gruppen zum Mittagessen in unsere Mensa. Im Anschluss nutzen die Kinder das Ganztagsangebot (Rhythmisierung). Die Kinder werden per Taxi bzw. Kleinbus oder mit ÖPNV zur Schule gebracht und wieder abgeholt (bei Entfernungen von weniger als 2 km von der Wohnanschrift zur Janusz-Korczak-Schule kommen die Kinder zu Fuß). Die Organisation und die Kosten hierfür übernimmt der Schulträger (Landkreis Rotenburg/Wümme).

Aufnahme in die Sprachheilklasse

Der Weg in die Förderschule

  • Eltern können sich mit der Grundschule oder auch mit der Sprachheilschule im Rahmen einer Beratung in Verbindung setzen, wenn sie eine Überprüfung ihres Kindes für notwendig halten.
  • Voraussetzung für die Aufnahme in die Sprachheilklassen der Janusz-Korczak-Schule Zeven ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Sprache sowie die notwendige Schulbesuchsreife.
  • Die Schulleitung der zuständigen Grundschule leitet das Verfahren zur sonderpädagogischen Überprüfung für das jeweilige Kind ein. Sie bittet das zuständige Förderzentrum eine Förderschullehrkraft mit der Erstellung eines Gutachtens (in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der Grundschule) zu beauftragen.
  • Nach Fertigstellung des Gutachtens findet auf Wunsch eine Förderkommissionssitzung unter dem Vorsitz der Grundschulleitung statt, in der die Eltern gleichberechtigte Teilnehmer sind. In dieser Sitzung wird das Gutachten erläutert und im Anschluss wird eine Empfehlung für das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung abgegeben.
  • Alle notwendigen Unterlagen werden dann durch den/die zuständige Dezernenten/-in des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung geprüft und ggf. ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt.
  • Bei festgestelltem Unterstützungsbedarf haben die Eltern das Recht, den Schulort für ihr Kind selbst zu wählen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Kind an der zuständigen Grundschule oder an einer Förderschule mit Schwerpunkt Sprache beschulen lassen möchten.
  • Aufgenommen werden Schulanfänger aus dem Kindergarten/Sprachheilkindergarten aber auch Schülerinnen und Schüler aus höheren Schuljahren, die aufgrund ihrer Sprache Schwierigkeiten an ihrer zuständigen Heimat-Grundschule haben.

Dauer der Beschulung in der Sprachheilklasse

Wir verstehen uns als Durchgangsschule, das heißt der Kontakt mit der Schule am Wohnort und eine frühe Rückschulung der Kinder sind uns wichtig. Die Eingliederung in der Heimatschule wird von uns sorgfältig vorbereitet und betreut. Der Zeitpunkt der Umschulung richtet sich nach den individuellen Lernfortschritten der Kinder. Eine Rückschulung erfolgt für einen Großteil der Kinder in der Regel während der Grundschulzeit.